Der Weg zur Kur
Für die Inanspruchnahme einer Kur im neuen Kurhaus Bad Gleichenberg stehen vier Varianten zur Verfügung:
- Selbstfinanzierung des Kuraufenthalts, freie Wahl des Termins und der Unterkunft
- Kurkostenzuschuss seitens Ihrer Krankenkasse oder der Pensionsversicherungsanstalt
- Bewilligung eines 3-wöchigen, stationären Heilverfahren im Therapiezentrum Bad Gleichenberg durch den Sozialversicherungsträger. Sie wohnen in einem der Vertragshäuser. Die Aufenthaltsdauer bei Psoriasis oder Neurodermitis beträgt 4 Wochen. Es bestehen Verträge mit den wesentlichen Sozialversicherungsträgern.
- Bewilligung eines ambulanten Heilverfahrens im Therapiezentrum Bad Gleichenberg durch den Sozialversicherungsträger .
HEILUNG BRAUCHT ZEIT
Mindestens 3 Wochen sind für einen langfristigen Therapieerfolg unbedingt erforderlich. Ambulanten Kurgästen verschreibt der Hausarzt bis zu 3 Anwendungen an 7 Behandlungstagen, weitere Therapien sind chefarztpflichtig. Um für den Kurgast entsprechende Voraussetzungen zu schaffen, kooperiert das Therapiezentrum Bad Gleichenberg eng mit Krankenkassen und Sozialversicherungen.
Für nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Kurhaus Bad Gleichenberg, TEL. 03159 / 2294 DW 4030 bis 4034

